Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)                                                           

Michael Schmaderer
Strength & Nutrition Coaching / Personal Training
handelnd unter der Bezeichnung NASTAC

Gabrielenstraße 4
80636 München
E-Mail: office@nastac.de

– nachfolgend „NASTAC“ –

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Coaching-, Beratungs- und Personal-Training-Leistungen von NASTAC gegenüber privaten Kunden.

Ein Kennenlern- oder Qualifikationsgespräch ist zunächst unverbindlich.

Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das von NASTAC unterbreitete Angebot durch Zahlung der vereinbarten Vergütung oder durch ausdrückliche Annahme bestätigt.

Die AGB werden dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Mit der Annahme des Angebots erklärt sich der Kunde mit ihrer Geltung einverstanden.

Der konkrete Leistungsumfang und die Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Rechnung. Individuell vereinbarte Regelungen haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

NASTAC bietet individuelle 1:1-Betreuung in den Bereichen Krafttraining, Ernährung, Regeneration und körperliche Leistungsfähigkeit an.

Das Performance Coaching ist grundsätzlich auf einen Zeitraum von etwa 16 Wochen ausgelegt und in mehrere aufeinander aufbauende Phasen gegliedert.

Je nach vereinbartem Angebot können insbesondere folgende Leistungen enthalten sein:

  • individueller Trainingsplan,

  • individuelle Ernährungsberatung und Ernährungsstruktur,

  • allgemeine Supplement-Empfehlungen,

  • regelmäßige Check-ups,

  • Anpassung der Trainings- und Ernährungsempfehlungen,

  • begleitende Kommunikation per E-Mail,

  • Bereitstellung von Unterlagen per E-Mail.

Größere Check-ups finden grundsätzlich etwa alle vier bis sechs Wochen nach individueller Vereinbarung statt und dauern üblicherweise 30 bis 45 Minuten. Sie finden grundsätzlich persönlich statt, können nach Absprache jedoch auch via E-Mail durchgeführt werden.

Ein gemeinsames Personal Training kann nach Absprache durchgeführt werden. Weitere Personal-Training-Einheiten können zusätzlich berechnet werden.

NASTAC kann Trainingspläne und Empfehlungen entsprechend der Entwicklung und den Rückmeldungen des Kunden anpassen.

Inhaltliche Fragen, Rückmeldungen und gesundheitliche Angaben übermittelt der Kunde ausschließlich per E-Mail. Nachrichten werden grundsätzlich werktags innerhalb von 72 Stunden beantwortet.

Ein bestimmter körperlicher, gesundheitlicher oder sportlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Die erreichbaren Ergebnisse hängen insbesondere von der Ausgangssituation, Gesundheit, Trainingsumsetzung, Ernährung, Regeneration und Mitwirkung des Kunden ab.

3. Vergütung und Laufzeit

Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Rechnung und wird grundsätzlich im Voraus per Kartenzahlung oder Überweisung bezahlt.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, beginnt das Coaching nach Zahlungseingang beziehungsweise zum individuell abgestimmten Starttermin.

Das Coaching ist grundsätzlich auf etwa 16 Wochen ausgelegt. Geringfügige zeitliche Abweichungen aufgrund der Terminplanung, der individuellen Entwicklung, Krankheit oder notwendiger Anpassungen sind möglich.

Nach Abschluss des vereinbarten Coachings erfolgt eine Fortsetzung nur aufgrund einer neuen Vereinbarung beziehungsweise durch den Erwerb eines weiteren Coachingpakets.

Soweit NASTAC die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen.

4. Termine und Mitwirkung

Vereinbarte größere Check-up- oder Personal-Training-Termine müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt oder verschoben werden.

Bei einer späteren Absage oder einem Nichterscheinen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen zusätzlichen Ersatztermin. Besondere unverschuldete Umstände können individuell berücksichtigt werden.

Muss NASTAC einen Termin absagen, wird ein Ersatztermin angeboten.

Der Kunde ist für seine aktive Mitwirkung am Coaching verantwortlich. Hierzu gehört insbesondere, relevante Rückmeldungen zu geben, vereinbarte Check-ups wahrzunehmen und sich rechtzeitig zur weiteren Terminplanung zu melden.

5. Gesundheit und Eigenverantwortung

Der Kunde verpflichtet sich, NASTAC vor und während der Zusammenarbeit über relevante Erkrankungen, Verletzungen, Beschwerden, gesundheitliche Einschränkungen, ärztliche Trainingsverbote sowie relevante Medikamenteneinnahmen zu informieren.

Der Kunde versichert nach bestem Wissen, gesundheitlich für das geplante Training geeignet zu sein. Bei gesundheitlichen Zweifeln oder bestehenden Beschwerden wird eine vorherige ärztliche Abklärung empfohlen.

NASTAC erbringt keine ärztlichen, therapeutischen, physiotherapeutischen oder heilkundlichen Leistungen und stellt keine medizinischen Diagnosen.

Dem Kunden ist bewusst, dass sportliche Betätigung und insbesondere progressives Krafttraining auch bei fachgerechter Planung und Durchführung mit typischen Verletzungs-, Überlastungs- und Beschwerderisiken verbunden sind.

Das bloße Auftreten einer Verletzung, Überlastung oder körperlicher Beschwerden begründet für sich allein keine Pflichtverletzung von NASTAC.

Selbstständige Trainingseinheiten führt der Kunde eigenverantwortlich durch. Er ist insbesondere dafür verantwortlich,

  • die besprochenen Sicherheits- und Technikhinweise zu beachten,

  • angemessene Trainingsgewichte zu wählen,

  • körperliche Warnsignale ernst zu nehmen,

  • bei ungewöhnlichen oder starken Beschwerden das Training zu unterbrechen,

  • NASTAC über relevante Beschwerden oder gesundheitliche Veränderungen zu informieren.

6. Freiwillige Zufriedenheitsgarantie

NASTAC gewährt dem Kunden zusätzlich zu seinen gesetzlichen Rechten eine freiwillige Zufriedenheitsgarantie.

Ist der Kunde mit dem Coaching nicht zufrieden, kann er dies beim zweiten regulären Check-up offen ansprechen. Dieser findet grundsätzlich innerhalb der ersten vier bis sechs Wochen nach Coachingbeginn statt.

NASTAC und der Kunde besprechen zunächst gemeinsam mögliche Anpassungen und eine sinnvolle Fortsetzung der Zusammenarbeit.

Kann keine für den Kunden zufriedenstellende Lösung gefunden werden, kann der Kunde das Coaching beenden. In diesem Fall wird die für das Coaching gezahlte Vergütung vollständig zurückerstattet.

Die freiwillige Zufriedenheitsgarantie kann ausschließlich im Rahmen dieses zweiten Check-ups und spätestens sechs Wochen nach Coachingbeginn in Anspruch genommen werden.

Verzögert sich der zweite Check-up aus Gründen, die NASTAC zu vertreten hat, verlängert sich diese Frist entsprechend.

Nach Ablauf der Zufriedenheitsgarantie besteht aus dieser Garantie kein Anspruch auf Rückerstattung der Coachingvergütung.

Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

7. Vertragsbeendigung

Das Coaching endet automatisch nach Abschluss des vereinbarten Coachingzeitraums beziehungsweise der vereinbarten Leistungsphasen.

Gesetzliche Kündigungs- und Widerrufsrechte sowie das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

NASTAC kann die Zusammenarbeit insbesondere beenden, wenn der Kunde

  • die vereinbarte Vergütung nicht bezahlt,

  • relevante gesundheitliche Informationen vorsätzlich verschweigt,

  • wiederholt respektlos oder beleidigend kommuniziert,

  • die Zusammenarbeit erheblich beeinträchtigt,

  • Dopingmittel oder Medikamente missbräuchlich verwendet.

Beendet NASTAC die Zusammenarbeit, wird der auf noch nicht erbrachte Leistungen entfallende Anteil der Vergütung grundsätzlich erstattet, soweit dem keine berechtigten Gegenansprüche entgegenstehen.

Bei einer länger andauernden Erkrankung kann nach individueller Absprache eine Pause oder eine andere angemessene Lösung vereinbart werden.

8. Haftung

NASTAC haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die Eigenverantwortung des Kunden entbindet NASTAC nicht von der Pflicht zur fachgerechten Planung, Beratung und Anleitung.

Ein eigenes Mitverschulden des Kunden, insbesondere durch die Nichtbeachtung von Trainingshinweisen, das Verschweigen relevanter gesundheitlicher Informationen oder eigenmächtige Abweichungen von wesentlichen Trainingsvorgaben, kann nach den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt werden.

9. Nutzungsrechte, Datenschutz und Schlussbestimmungen

Von NASTAC erstellte Trainingspläne, Unterlagen, Leitfäden und sonstige Inhalte sind ausschließlich zur persönlichen Nutzung durch den Kunden bestimmt.

Eine Weitergabe, Veröffentlichung, gewerbliche Nutzung oder ein Weiterverkauf ohne vorherige Zustimmung von NASTAC ist nicht gestattet.

Persönliche Informationen des Kunden werden vertraulich behandelt. Fotos, Fortschrittsbilder, Messergebnisse oder Testimonials werden nur mit gesonderter Zustimmung des Kunden veröffentlicht.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen für Coaching-Kunden, die der Kunde vor Coachingbeginn erhält, sowie der Datenschutzerklärung auf nastac.de.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Stand: Oktober 2026